{"id":5445,"date":"2019-02-04T13:06:27","date_gmt":"2019-02-04T11:06:27","guid":{"rendered":"http:\/\/gymnasium-odenkirchen.de\/wordpress\/?p=5445"},"modified":"2019-02-04T13:06:47","modified_gmt":"2019-02-04T11:06:47","slug":"staatsphilosophie-mal-anders-exkursion-zum-amtsgericht-rheydt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gymnasium-odenkirchen.de\/wordpress\/?p=5445","title":{"rendered":"Staatsphilosophie mal anders &#8211; Exkursion zum Amtsgericht Rheydt"},"content":{"rendered":"<p><i>Am 21.01.2019 wagte sich der EF-Philosophiekurs von Frau Eimanns in die unendlichen Tiefen des Rheydter Amtsgerichts. Grund der Exkursion war die Unterrichtsreihe &#8222;Gerechtigkeit von Strafen&#8220;, mit der sich die zehn Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler derzeit auseinandersetzen. Nach dem Besuch einer\u00a0Bew\u00e4hrungshelferin folgte nun Teil 2 des praktischen Unterrichts, indem der Kurs mehrere Gerichtsverhandlungen live mitverfolgte.<\/i><!--more--><\/p>\n<p>07:30 Uhr, Frost und eisige Temperaturen von circa -4\u00b0 Celsius und wildes Menschengest\u00f6ber an der Bushaltestelle des Odenkirchener Gymnasiums. So startete unsere eint\u00e4gige Exkursion zum Amtsgericht Rheydt. Nach einer ziemlich holprigen und \u00fcberf\u00fcllten Busfahrt und einem kleinen Fu\u00dfmarsch standen wir auch schon am Ziel: direkt vor einem etwas \u00e4lteren, beige-braun-r\u00f6tlich geklinkerten Geb\u00e4ude, \u00fcbrig geblieben aus dem Beginn des vergangenen Jahrhunderts. Als sich die Truppe, die noch auf einige Nachz\u00fcgler warten musste, endlich durch das braune Holztor begab und im Hineinschreiten noch eine Sicherheitsschneise durchquerte, bot sich allen Beteiligten zun\u00e4chst ein etwas tristerer Anblick: grau, so weit das Auge reicht. Ein Gl\u00fcck, dass das Personal, das uns willkommen hie\u00df, bei weitem nicht so einf\u00e4ltig auf uns wirkte. Man schickte uns zu Saal 13, wo wir den Rest des Tages verbringen sollten. Hinter dem Eingang links, dann immer geradeaus, die Treppe runter bis zur letzten T\u00fcr.<\/p>\n<p>Nun, gro\u00df war er nicht gerade. Und das, obwohl Saal 13 einer der gr\u00f6\u00dften Saale des Amtsgerichts ist. Doch so viel Platz werde, erkl\u00e4rte uns einer der Justizbeamten, dort f\u00fcr gew\u00f6hnlich auch nicht ben\u00f6tigt. F\u00fcr gerade einmal rund 120 000 Menschen aus den s\u00fcdlichen Gladbacher Stadtteilen Giesenkirchen, Odenkirchen,\u00a0Rheydt und Wickrath zust\u00e4ndig. Meist ginge es um kleinere Vergehen wie Schwarzfahren oder Bet\u00e4ubungsmittelkonsum (auch Drogenmissbrauch), f\u00fcr schwere Verbrechen sei das Amtsgericht M\u00f6nchengladbach, welches seinen Sitz im Landgericht hat, verantwortlich. Vorteil der kleinen R\u00e4ume ist aber definitiv die \u00dcbersichtlichkeit, wenn die Zuschauerreihen platztechnisch auch eher einem Wohnzimmer nahe kommen.<\/p>\n<p>Wenige ereignislose Minuten nach der Ankunft betrat unsere Sch\u00fclergruppe ebendiesen kleinen Raum, um sich der ersten Gerichtsverhandlung anzunehmen. Strafdelikt: Nachstellen und mehrere Drohungen. Gebannt folgten wir dem Prozess, der \u00fcbrigens immer dem gleichen Muster folgt: Best\u00e4tigung der Identit\u00e4t, Anklage durch die Staatsanwaltschaft, Verhandlungen, Gespr\u00e4che, Diskussionen, Zeugenbefragungen, Vorschlag des Strafma\u00dfes durch die Staatsanwaltschaft sowie das Urteil durch den Richter. Die erste Verhandlung endete schlie\u00dflich mit den Worten &#8222;Lassen Sie den Kalender an der Wand&#8220;, so viel sei mir gestattet zu zitieren. Es folgten drei weitere Prozesse (sowie nat\u00fcrlich eine kleine Fr\u00fchst\u00fcckspause, in der ein Teil von uns zum B\u00e4cker um die Ecke pilgerte), die sich unter anderem mit Leistungserschleichung durch Schwarzfahren oder zur\u00fcckgehaltenen Sozialabgaben und sogar leichter K\u00f6rperverletzung auseinandersetzten. Immer wieder kamen w\u00e4hrenddessen neue Erkenntnisse und vor allem unerwartete \u00dcberraschungen bis hin zu dreisten T\u00e4uschungsversuchen ans Tageslicht, darunter auch eine gef\u00e4lschte Fahrkarte mit v\u00f6llig unpassenden Daten. \u00c4u\u00dfert besch\u00e4mend war zudem das Verhalten vieler Angeklagter, die mit lautem Wehklagen oder sogar w\u00fcsten und aggressiven Ausrufen um sich warfen.<\/p>\n<p>Zwischen den Verhandlungen blieb ein wenig Zeit, um Fragen zu stellen. Gutm\u00fctig und sehr ausf\u00fchrlich beantwortete uns der freundliche (und noch relativ junge) Richter, der uns den Tag \u00fcber begleitete, s\u00e4mtliche Fragen, die uns auf der Zunge lagen, und war sich um keine Antwort verlegen. Besonders besch\u00e4ftigte viele von uns, anlehnend an das Verhalten der Angeklagten w\u00e4hrend der Prozesse, die Frage, wie man w\u00e4hrend einer Verhandlung mit solch hartn\u00e4ckigen Unruhestiftern am besten umgehe, nat\u00fcrlich ohne jedwede Autorit\u00e4t fallen zu lassen. Hier verwies der Richter auf sogenannte Ordnungsgelder, die er aber laut eigenen Angaben m\u00f6glichst nur bei wirklich nervenaufreibenden Leuten einzusetzen suche. Was f\u00fcr ihn &#8222;wirklich nervenaufreibende&#8220; St\u00f6renfriede waren, blieb uns f\u00fcr den Moment ein ungel\u00f6stes R\u00e4tsel, doch aus den Erfahrungen des Tages sei zu verlauten: als Richter sollte man gelegentlich schon Nerven aus Stahl haben, um nicht schreiend und entnervt davonzulaufen.<\/p>\n<p>Neben dieser und einer Reihe weiterer fallbezogener Fragen gab es aber auch allgemeine Interessensfragen (nat\u00fcrlich h\u00f6chst p\u00e4dagogisch und unterrichtsbezogen!), an denen unser Gerichtsexperte knabbern durfte, darunter auch die schon oft gestellte Frage nach der Voreingenommenheit bei manchen Straft\u00e4tern, vor allem im Hinblick auf die Schwere des Vergehens und das Verhalten, aber auch, ob ihm manche F\u00e4lle denn nahe gehen w\u00fcrden. &#8222;Ich glaube, wenn mich die F\u00e4lle wirklich mitnehmen w\u00fcrden, w\u00e4re ich hier falsch. Ein Richter darf niemals voreingenommen sein, sollte die Angeklagten aber auch nicht abwertend behandeln&#8220;, war sein schlichtes Fazit. Eng verkn\u00fcpft mit dieser Thematik war auch eine Frage nach der Entscheidung des Strafma\u00dfes. Hierzu erl\u00e4uterte uns der Richter, dass er grunds\u00e4tzlich nie mehr als zwei Bew\u00e4hrungen gleichzeitig ausspreche. Beim dritten Mal greife er dann lieber zu einer Freiheitsstrafe im kleineren Umfang. &#8222;Man tut den Menschen keinen Gefallen;&#8220;, merkte er an, &#8222;im Gegenteil: die Strafe soll eine nachhaltige Wirkung und eine Chance auf Resozialisierung mit sich bringen. Irgendwann ist das Ende der Leiter erreicht.&#8220;<\/p>\n<p>Nach vielen prozesslastigen Stunden mit viel neuem Input und zunehmend mangelnder Konzentrationsf\u00e4higkeit brach die Truppe schlie\u00dflich auf, um zum Gymnasium Odenkirchen zur\u00fcckzukehren. Wir blicken auf einen langen, aber auch ereignisreichen Tag zur\u00fcck, den wir Frau Eimanns durch ihre Organisation sowie Herrn Dr. Weusthoff, unserem Richter, der uns mit seiner Aufgeschlossenheit einen guten Einblick in die Welt des Strafrechts geben konnte, zu verdanken haben.<\/p>\n<p>Aus datenschutztechnischen Gr\u00fcnden wurde in diesem Artikel von personenbezogenen Daten und Anmerkungen abgesehen. Wir bitten in diesem Fall um Nachsicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 21.01.2019 wagte sich der EF-Philosophiekurs von Frau Eimanns in die unendlichen Tiefen des Rheydter Amtsgerichts. Grund der Exkursion war die Unterrichtsreihe &#8222;Gerechtigkeit von Strafen&#8220;, mit der sich die zehn Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler derzeit auseinandersetzen. 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