FAQs zu den neuen iPad-Nutzungsbedingungen

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zu den aktuellen iPad-Nutzungsbedingungen, beschlossen durch die Schulkonferenz am 03. Juni 2024. Der zugehörige Informationsbrief kann hier heruntergeladen werden. 

Tipp: Nutzen Sie zur besseren Übersicht die Tastenkombination Strg/Cmd+F und geben Sie das von Ihnen gesuchte Schlagwort ein!

Was ist Jamf?
Jamf ist ein Unternehmen, das eine Software zur Verfügung stellt, mit der man Apple-Geräte verwalten kann. Das Unternehmen wurde 2002 gegründet und betreut mittlerweile über 70 000 Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser. Es wird größten Wert auf den Datenschutz gelegt, sodass auch sensible Daten sicher verwahrt werden.
Was kostet die App?
Zur Nutzung des Dienstes muss einmalig eine Lizenz erworben werden. Bei Geräten, die vom Anbieter Bechtle erworben werden, sind die Lizenzkosten bereits enthalten. Bei Geräten, die bei anderen Anbietern erworben werden, fallen Kosten in Höhe von 23,80 € an. Die Lizenz gilt bis zum Ende der Schulzeit, auch wenn eine Klasse wiederholt werden sollte.
Wer bezahlt die App?
Da die Lizenz für das jeweilige Gerät gilt, müssen die Kosten vom Besitzer des Gerätes getragen werden. Für die Kostenübernahme kann ein Antrag an die Elternkasse gestellt werden.
Muss ich ein iPad kaufen?
Nein, die Schule kann eine gewisse Zahl von Geräten ausleihen. Allerdings gibt es keine 1:1-Ausstattung, sodass diese Geräte nicht für alle Schüler*innen ab Jahrgangsstufe 7 ausreichen werden.
Muss ich Jamf auf meinem privaten iPad installieren?
Wenn das Gerät in der Schule genutzt werden soll, so ist dies nur mit verwalteten Geräten möglich. Geräte ohne Jamf dürfen nicht im Unterricht eingesetzt werden und müssen zu Hause bleiben.
Ab welcher Jahrgangsstufe wird das iPad eingesetzt?
Der 2019 gefasste Beschluss sieht vor, dass die Geräte verbindlich ab Jahrgangsstufe 7 eingesetzt werden sollen. Dies wird aber nur möglich sein, wenn nicht jeder ein Gerät von der Schule ausleiht, da die Ausstattung dafür nicht ausreicht.
Wird im Unterricht ausschließlich mit iPads gearbeitet?
Nein. Es wird auch weiterhin Unterrichtsphasen geben, in denen mit Stift und Papier (sowie z.B. Lineal, Zirkel oder Geodreieck) gearbeitet wird. Die Entscheidung dazu obliegt dem Fachlehrer.
Muss Jamf auf dem privaten iPad installiert sein, um es in der Schule nutzen zu können?
Ja. Um eine verlässliche Zusammenarbeit in allen Bereichen und einen planbaren Unterricht zu gewährleisten, müssen alle Geräte mit Jamf versehen sein.
Kann man sich auch gegen ein iPad entscheiden und weiter mit Stift und Papier arbeiten?
Die Entscheidung dazu obliegt dem jeweiligen Fachlehrer. Wenn eine Unterrichtseinheit geplant ist, bei der die Geräte eingesetzt werden sollen, muss jeder Schüler ein Gerät mit sich führen. Die Schüler*innen leihen sich, falls sie kein privates iPad nutzen sollten, eigenständig bei der Schule ein iPad aus.
Sind die iPads versichert?
Ein selbst angeschafftes iPad kann durch eine Zusatzversicherung versichert werden. Wenn ein Leih-iPad durch den Schüler beschädigt wird, dann müssen die Eltern den Schaden begleichen.
Können auch Geräte anderer Hersteller über Jamf administriert werden?
Die Stadt Mönchengladbach nutzt Jamf School. Über diese Software können nur Apple-Geräte administriert werden.
Mein Kind erhält ein Leih-iPad der Schule. Kann das iPad für Hausaufgaben mit nach Hause genommen werden?
Ja, das iPad kann für schulische Zwecke zu Hause genutzt werden.
Können eigenständig Apps auf dem Leih-iPad installiert werden?
Nein. Dies ist technisch unterbunden.
Leih-iPad: Kann die persönliche Apple-ID auf dem iPad verknüpft werden, so dass z.B. Hausaufgaben gespeichert werden können?
Nein. Eine vorhandene oder neu angelegte persönliche Apple-ID darf nicht mit dem Leih-iPad verknüpft werden. Hausaufgaben werden somit lokal auf dem Gerät gespeichert.
Leih-iPad: Wenn die persönliche Apple-ID nicht verknüpft werden kann. Wo werden die Daten gesichert? Wie kann sichergestellt sein, dass ein Kind später Zugriff auf seine Hausaufgaben erhält? (z.B. nach einem Wechsel von Leih-iPad zu einem privaten iPad)
Die Daten können separat über eine Clouddienst oder eine externe Festplatte bzw. einen Stick gesichert werden. Für die Datensicherung ist jeder selbst verantwortlich, so wie auch jeder selbst auf seine Schulhefte aufpassen muss.
Welche Apps werden standardmäßig für die Nutzung in der Schule freigeschaltet?
Zusätzlich zu den 32 internen Apps, die automatisch auf dem iPad installiert sind, umfasst der Katalog zurzeit weitere 58 verwaltete Apps, die aber jederzeit im Bedarfsfall auch ergänzt werden können. Unter anderem umfasst der Katalog derzeit Apps wie GoodNotes, geogebra, PhET, phyphox, Stop Motion Studio Pro, MS PowerPoint, Pages, Numbers und viele weitere Bildungsapps.
Hat der Lehrer die Möglichkeit, je nach Unterrichtsstoff, auch individuell andere Apps freizugeben? (z.B. Musikunterricht und „YouTube“)
Der Weg ist eigentlich umgekehrt. Standardmäßig sind alle internen und verwalteten Apps freigegeben (dies umfasst nicht die privat gekauften Apps auf den eigenen iPads). Der Unterrichtende kann aber im Bedarfsfall die Auswahl auf einzelne Apps beschränken. Diese Einschränkung ist nur während der jeweiligen Unterrichtsstunde aktiv.
Wenn das iPad sich bei Betreten der Schule automatisch mit dem Schul-WLAN verbindet: Hat der Lehrer Zugriff auf private Daten?
Nein, der Lehrer hat keinen Zugriff auf die privaten Daten.
Plant die Schule, die Nutzungsgewohnheiten der Schüler auszuwerten?
Nein, eine Auswertung ist nicht vorgesehen, auch nicht anonymisiert.
Hat der Lehrer Zugriff auf die Daten der freigegeben Apps?
Nein. Der Admin kann nur sehen, ob die Apps installiert sind. Die einzelnen Lehrkräfte haben noch nicht einmal darauf Zugriff.
Können Aufgaben, die während der Schulzeit oder als Hausaufgabe erledigt werden, dem Lehrer digital übermittelt werden?
Ja, wobei die Entscheidung letztlich bei der Fachlehrkraft liegt, ob die Aufgaben per Airdrop, E-Mail oder über Logineo LMS abgegeben werden sollen.
Ist zukünftig auch angedacht, dass Klassenarbeiten digital geschrieben und übermittelt werden?
Derzeit sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür noch nicht abgesichert. In ferner Zukunft wird es dafür aber sicher auch Möglichkeiten geben. Die VERA 8 Arbeiten können bereits in einigen Projektschulen online bearbeitet werden.
Welche Tätigkeiten müssen erfolgen, wenn Jamf auf einem privaten iPad installiert werden soll?
1) Sicherung aller privaten Daten. Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten:
a. Sicherung der Daten automatisiert mittels Apple Cloud und der verknüpften Apple-ID (Empfehlung)
b. Anschluss eines externen Datenträgers (z.B. Festplatte und Anschluss per USB-C)
i. Verbinde die externe Festplatte direkt mit dem iPad. Bei neueren iPad-Modellen kannst du dies über den USB-C-Anschluss tun. Bei älteren Modellen benötigst du möglicherweise einen Adapter, wie z.B. einen Lightning-auf-USB-Adapter
ii. Öffne die Dateien-App auf deinem iPad und wähle die Dateien oder Ordner aus, die du sichern möchtest
iii. Tippe auf das Teilen-Icon und wähle die Option „In Dateien sichern“
iv. Wähle im Reiter „Speicherorte“ die externe Festplatte aus
v. Erstelle einen neuen Ordner oder wähle einen bestehenden aus und tippe oben rechts auf „Sichern“
2) Zurücksetzen auf Werkseinstellungen
a. Einstellungen öffnen: Gehe auf deinem iPad zu den Einstellungen.
b. Allgemein auswählen: Scrolle nach unten und tippe auf Allgemein.
c. Zurücksetzen: Scrolle erneut nach unten und tippe auf Zurücksetzen.
d. Alle Inhalte & Einstellungen löschen: Wähle die Option Alle Inhalte & Einstellungen löschen.
e. Bestätigen: Gib deinen Passcode ein, wenn du dazu aufgefordert wirst, und bestätige die Löschung.
3) Installation von Jamf
4) Anmeldung mit persönlicher Apple-ID
5) Zurückspielen der persönlichen Daten
Hinweis: Ein klassisches Apple Backup & Restore funktioniert nicht! Eine Anleitung mit Screenshots hierzu folgt.
Entstehen einmalige und/oder laufende Kosten für die Installation und Nutzung von Jamf?
Für die Installation muss einmalig die Lizenz erworben werden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 23,80€ an. Die Lizenz ist an das jeweilige Gerät gekoppelt. Wird das Gerät gewechselt, muss die Lizenz erneut erworben werden. Ansonsten ist sie während der gesamten Schulzeit gültig.
Kann die Installation von Jamf auf einem privaten iPad eigenständig erfolgen? Wenn ja, gibt es eine bebilderte Anleitung?
Es ist keine separate Installation nötig. Nachdem das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und die Seriennummer in Jamf eingetragen wurde, wird das Gerät als Neugerät gestartet und individualisiert. Wichtig hierbei ist nur, dass das Gerät nicht aus einem Backup installiert wird, da dies die MDM-Software deaktivieren würde.
Mein Kind hat schon ein privates iPad und hat dieses auch schon in der Schule für (Haus-)Aufgaben aktiv genutzt (z.B. mit der App „GoodNotes“). Die erstellten Daten wurden gespeichert. Ist sichergestellt, dass die Daten nach der Installation von Jamf weiter genutzt werden können?
Wenn vor der Installation von Jamf eine Datensicherung erfolgt ist (siehe oben), dann sind die Daten weiterhin nutzbar und stehen zur Verfügung.
Mein Kind hat die automatische Datensicherung (z.B. bei GoodNotes) in die Apple-Cloud aktiviert. Ist sichergestellt, dass die Datensicherung auch im „Schul-Modus“ funktioniert?
Ja. Das Schul-WLAN hat ebenfalls eine Verbindung ins Internet und die Datensicherung in die Cloud kann erfolgen.
Jamf ist auf einem privaten iPad installiert. Sollte sich aus welchen Gründen auch immer entschieden werden, das private iPad nicht mehr zu nutzen (z.B. Schulwechsel), kann ich die Jamf-App einfach deinstallieren?
Es handelt sich bei Jamf nicht um eine App. Die Seriennummer muss vom Administrator aus der Verwaltung gelöscht werden. Danach ist das iPad ohne weitere Maßnahmen frei verwendbar. Zum Schuljahresende werden jeweils automatisch die Schülernamen an die Stadt weitergegeben, die die Schule verlassen haben.
Besteht die Möglichkeit, wenn sich der Schüler innerhalb des Schulgeländes befindet, mobile Datenverbindungen (z.B. Hotspot, eSIM) zu nutzen?
Nein. Sobald das Schulgelände betreten wurde, wird nur die Verbindung zum Schul-WLAN zugelassen. Sobald das Schulgelände verlassen wurde, sind alle Verbindungen wieder zulässig.
Das Kind verlässt das Schulgelände und verliert die Verbindung zum Schul-WLAN. Sind dann alle Apps (freigegebene Schul-Apps, sowie private Apps) vollumfänglich nutzbar?
Ja. Sobald der Schüler das Gelände verlässt, besteht keine Verbindung mehr zu Jamf und alle Apps sind wieder frei nutzbar.
Muss ich das Finanzierungsangebot der Firma Bechtle annehmen?
Nein. Sie können frei entscheiden.
Gibt es Sonderkonditionen bei der Firma Bechtle, wenn ich mehrere iPads finanzieren möchte?
Nein. Es gibt leider keine Sonderkonditionen.
Wie viele Leih-iPads stehen der Schule, bzw. den Schülern zur Verfügung?
Derzeit gibt es etwa 180 Geräte.
Ist sichergestellt, dass jedem Schüler ein iPad zur Verfügung steht, auch wenn es zu wenige private und Leih-iPads gibt? Wie sieht hier der Prozess aus?
Um dies sicherzustellen, ist eine vorherige Abfrage nötig, um die Zahl der SuS zu bestimmen, die ein Leihgerät benötigen. Auf Grundlage dieser Daten wird festgelegt, für welche Jahrgangsstufen eine flächendeckende Nutzung möglich ist.
Was muss ich tun, wenn ich ein iPad über die Firma Bechtle finanzieren möchte?
Sobald der Warenkorb freigeschaltet ist, wird es eine Information geben, wie genau der Bestellvorgang abläuft.
Was sind die Mindest-Systemvoraussetzungen der iPads für die Nutzung von Jamf?
– Betriebssystem: iOS 11 oder höher
– Hardware: Mindestens iPads der 5. Generation oder neuer, wobei die Empfehlung 10. Generation ist, um eine Nutzungsdauer bis zum Ende der Schulzeit zu gewährleisten.
Was passiert, wenn aus Gründen das entsprechende Schul-WLAN nicht zur Verfügung steht?
Laut Konfiguration wäre das iPad in diesem Fall im offenen/privaten Modus und alle Schüler hätten Zugriff auf alle Apps. Die Schüler können das iPad dennoch im Unterricht nutzen.