Eltern und Schulpflegschaft

Schulpflegschaft

„Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.“
Quelle: Bildungsportal des Schulministeriums NRW

Aufbau der Schulpflegschaft an unserer Schule

Die Schulpflegschaft ist das zentrale Mitwirkungsorgan der Elternschaft an unserem Gymnasium.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die gewählten Vorsitzenden der Klassen- und der Jahrgangsstufenpflegschaften. Die Mitgliederversammlung der Schulpflegschaft wählt den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende der Schulpflegschaft und seine*n Stellvertreter*in. Der / die Vorsitzende der Schulpflegschaft und fünf weitere Elternvertreter*innen vertreten die Eltern in der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule in der über die wesentlichen Angelegenheiten der Schule entschieden wird. Diese setzt sich aus jeweils 6 Lehrer-, 6 Schüler- und 6 Elternvertreter*innen zusammen.
Für jedes Unterrichtsfach gibt es Fachkonferenzen, an denen alle Fachlehrer*innen sowie je zwei gewählte Vertreter*innen von Eltern und Schülern beratend teilnehmen. Die Fachkonferenzen entscheiden z.B. über Unterrichtsinhalte und Schulbücher.

Wie sieht die Schulpflegschaftsarbeit konkret aus?

Im vergangen Schuljahr hat die Schulpflegschaft zweimal und die Schulkonferenz einmal getagt und u. a. über folgende Themen beraten und beschlossen:
• Schulordnung

• Terminkalender der Schule

• Vergabe der Spendengelder

• …

Außerhalb der Schulkonferenz ist der/die Schulpflegschaftsvorsitzende u.a. beteiligt bei der Einstellung von Lehrkräften oder der Beratung in Konfliktsituationen,

Dem Rhythmus des Schuljahres entsprechend ist die Schulpflegschaftsarbeit zu Beginn und zum Ende des Schuljahres besonders intensiv. Der Zeitaufwand für die Klassenpflegschaftsvorsitzenden ist mit 2 Schulpflegschaftssitzungen letztlich gering, bedenkt man welche Gestaltungsmöglichkeiten sich für uns Eltern ergeben können.

Mitwirkung aller Eltern

Unabhängig vom Gremium Schulpflegschaft wirken wir Eltern mit bei:
• „Gesundes Frühstück“
• Arbeitsgemeinschaften und Projekte
• Wohltätigkeitswanderung und Schulfest
• Eltern-Lehrer-Schülerchor (ELSch-Chor“)
• …

Vorsitz der Schulpflegschaft Schuljahr 2023/2024:
Herr Thorsten Schlebach-Bimm
Stellvertretender Vorsitz der Schulpflegschaft Schuljahr 2023/2024:
Frau Barbara Wagner 

E-Mail-Adresse: schulpflegschaft(at)gymnasium-odenkirchen.de

Informationen zur Elternkasse